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Interessante juridische patstelling inzake autotuning in Zwi

elektroda.net NewsGroups Forum Index - Elektronica NL - Interessante juridische patstelling inzake autotuning in Zwi

Willem-Jan Markerink
Guest

Fri Feb 19, 2010 1:37 am   



http://www.nzz.ch/magazin/mobil/schaerfere_vorschriften_sorgen_fuer_laute_toe
ne_1.5003704.html
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18. Februar 2010, Neue Zürcher Zeitung

Schärfere Vorschriften sorgen für laute Töne

Die professionellen Schweizer Auto-Tuner üben harsche Kritik am Bund

Getunt und aufpoliert: Herbie, der legendäre Volkswagen aus der Walt-Disney-
Kinofilm-Reihe Getunt und aufpoliert:


Auto-Tuner verändern in der Schweiz jährlich für 500 Millionen Franken
Aussehen und Technik von Serienfahrzeugen. Sie müssen sich dabei an
Vorschriften halten, die demnächst noch verschärft werden. Das sorgt in der
Branche für Ärger.

Peter T. Klaentschi

Autofans tunen ihre Fahrzeuge schon seit Jahrzehnten. Erste Firmen, die sich
mit Fahrwerkabstimmungen und Leistungssteigerungen von Motoren befassten und
sich Auto-Tuner nannten, tauchten in den fünfziger Jahren auf. Damals war vor
allem der VW Käfer ein beliebtes Tuning-Objekt. Einen weiteren Schub erhielt
die Tuning-Branche in den sechziger und siebziger Jahren, als vor allem
jüngere Autobesitzer die bei Tourenwagen-Rennen verwendeten Modelle
kopierten.
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«Letztmals boomte die Branche 2007, als in praktisch jedem Videogame
aufgemotzte Autos eine Rolle spielten», weiss Gerry Meyer, Präsident des
Auto-Tuning-&-Design-Verbands Schweiz/Liechtenstein (ATVSL), in dem 70
Schweizer Tuning-Firmen zusammengeschlossen sind. Seither stagniert der
Umsatz der im ATVSL organisierten Tuning-Unternehmen bei jährlich stabilen
500 Millionen Franken, exklusive der rund 100 Millionen Franken, die nach
Schätzung des ATVSL im Werkstuning von den Autoherstellern selbst für
Schweizer Kunden umgesetzt werden. Das geschieht beispielsweise bei AMG
(Mercedes-Benz), Quattro GmbH (Audi) oder Opel OPC. Die vier Big Player mit
eigenem Label in der Schweizer Tuning-Szene sind laut Gerry Meyer die Sportec
AG in Höri, die FAB Design AG in Mellingen, die Ritter Cars AG in Stein und
die Delta-Motor AG in Eich.

Heute fallen unter den Begriff «Tuning» alle gegenüber dem Serienmodell
vorgenommenen Abänderungen an den Rädern, am Fahrwerk, am Motor, am
Schalldämpfer, an der Aerodynamik, am Interieur – ja sogar an der Audio-
Anlage, am Lenkrad und an den Sitzen. «Streng gesehen fällt somit jedes
vierte Auto auf den Schweizer Strassen unter den Überbegriff <getunt>»,
erklärt Gerry Meyer. Am meisten geschraubt wurde im vergangenen Jahr an den
Rädern (37 Prozent Anteil am Umsatz), es folgen Fahrwerksmodifikationen (13
Prozent) sowie Massnahmen an Motor (10 Prozent), Schalldämpfer (10 Prozent)
und Aerodynamik (8 Prozent). Altersmässig geben die 22- bis 25-Jährigen am
meisten Geld für das Tunen ihrer Fahrzeuge aus, es folgen die 18- bis 21-
Jährigen und die über 60-Jährigen.
Kampf dem Chip-Tuning

Mit Blick auf die Fahrzeugsicherheit sowie auf die Einhaltung von Abgas- und
Lärmvorschriften – und in zunehmendem Mass auch in Bezug auf den
Fussgängerschutz – müssen Tuner unzählige Vorschriften und Gesetze beachten,
damit ihre Fahrzeuge die schweizerische Zulassung erhalten. Ab dem kommenden
1. April werden es aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom vergangenen
Oktober noch mehr sein. So benötigen «sämtliche Änderungen an der
Motorelektronik, die Leistung, Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des
Fahrzeugs beeinflussen, neu eine Typengenehmigung». Wer in Zukunft
«Änderungen ohne diese Bewilligung durch das vom Astra beauftragte Dynamic
Test Center (DTC) in Vauffelin an Motorfahrzeugen vornimmt oder öffentlich
anbietet, macht sich strafbar», heisst es in der entsprechenden Verordnung
wörtlich. Damit solle sichergestellt werden, dass Fahrzeuge auch nach einem
Chip-Tuning, mit dem auf elektronischem Weg Leistungssteigerungen von bis zu
40 Prozent erreicht werden könnten, betriebssicher seien und alle
Vorschriften betreffend Lärm und Abgas einhielten, heisst es beim zuständigen
Bundesamt für Strassen (Astra).
Zweiklassengesellschaft?

Für viele Auto-Tuner ist diese Vorschrift nichts anderes als Juristenfutter.
Ab April dürfe man in der Schweiz nur noch für typengeprüfte Teile Werbung
machen. Die Autohersteller hingegen dürften an Automobilausstellungen mit
Autostudien oder sogenannten Concept-Cars werben, die nicht geprüft seien,
kritisiert Gerry Meyer. Diesen Vorwurf lässt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach
nicht gelten: Speziell Fahrzeugstudien, wie sie an Automobilausstellungen
gezeigt würden, seien Einzelstücke und nicht für den Gebrauch auf der Strasse
bestimmt. Tuning-Teile seien demgegenüber optimierte Fahrzeugteile, die in
jedem Fall zum Gebrauch auf der Strasse gedacht seien. Dass das Astra mit
verschieden langen Ellen misst, glaubt hingegen auch Christoph Dähler von der
Dähler Design + Technik GmbH in Belp. Er ist davon überzeugt, dass auch nach
Einführung der verschärften Vorschriften nicht konsequent kontrolliert werden
kann, ob ein Chip-Tuning nun legal oder illegal erfolgte. Seine Begründung
dafür: «Heute werden in den Garagen sämtliche Serienfahrzeuge am Motor
regelmässig gewartet. Mit einem Update beim Service wird dabei neuste
Werksoftware geladen. Genau das aber ist letztlich nichts anderes als Chip-
Tuning und kann gar nicht mehr kontrolliert werden.»

Der ATVSL wirft dem Astra auch vor, es toleriere importierte Serienfahrzeuge,
welche die Schweizer Abgas- und Lärmvorschriften nicht erfüllten, während es
den Tunern pingelig genau auf die Finger schaue. Christoph Dähler will dies
mit einem aktuellen Beispiel aus seiner Tuning-Praxis verdeutlichen. Ein
neuer, serienmässiger und zugelassener BMW Z4, für den der Kunde die
Motorleistung von 306 auf 364 PS steigern liess, sei im Originalzustand vier
Dezibel zu laut gewesen. «Ich musste deshalb mit viel Aufwand den Z4 zuerst
auf die erlaubten Geräuschwerte trimmen, um überhaupt mit den Tuning-Arbeiten
beginnen zu können. Zusammen mit der nach Leistungssteigerungen
vorgeschriebenen Typengenehmigung entstanden dadurch für den Kunden unnötig
hohe Kosten von 18 000 Franken», rechnet er vor. Christoph Dähler fordert vom
Astra daher, dass Fahrzeuge von der kostspieligen Typenprüfung befreit
werden, wenn die Abgas- und Geräuschwerte nach dem Tuning nicht schlechter
sind als die Werte des importierten und zugelassenen Serienfahrzeugs.
Unterstützt wird er in dieser Forderung von Mathias Albert, Vizedirektor der
European Tuning Organisation (ETO) und des Verbands der Automobiltuner (VDAT)
in Deutschland. Der Inhaber einer auf die Automobilzubehör- und Tuning-
Branche spezialisierten PR- und Werbeagentur in Rotkreuz spricht Klartext:
«Es kann doch nicht angehen, dass die Autohersteller Genehmigungen erhalten,
der Sekundärmarkt hingegen nicht.»
Sorgfaltspflichten der Tuner

Astra-Sprecher Thomas Rohrbach entgegnet auf derartige Vorwürfe und
Forderungen, dass in der Schweiz Personenwagen in der Regel auf der Grundlage
einer EU-Genehmigung (der sogenannten EU-Typengenehmigung) zugelassen werden.
«Aufgrund des bilateralen Abkommens EU - Schweiz werden solche Genehmigungen
in der Schweiz daher nicht nochmals geprüft, sondern berechtigen zur
prüfungsfreien Zulassung. Nur wenn Anlass dazu besteht, dass die in der
Schweiz zugelassenen Fahrzeuge nicht dem in der EU genehmigten Typ
entsprechen, ordnet das Astra eine Konformitätsprüfung an», ergänzt Rohrbach.
Und er spielt den Ball an die Tuner zurück: «Das Astra ist den ATVSL-
Mitgliedern dankbar, wenn es über festgestellte Abweichungen informiert
wird.»

Rohrbach betont, es gehöre eben zu den Sorgfaltspflichten der Tuner, dass sie
vor ihrer Arbeit die Konformität der Vorschriften des Ausgangsprodukts
beurteilten – und bei negativem Befund unter Umständen auf das Tunen
verzichten würden. Rohrbach setzt voraus, dass die Branche weiss, dass es nur
dann eine schweizerische Zulassung gibt, wenn die Konformität mit dem
schweizerischen Recht, das mit demjenigen der EU identisch ist, auch
nachgewiesen werden kann. «Wenn aber Fahrzeuge getunt werden, für die dieser
Nachweis fehlt, müssen die Tuner den zusätzlichen Aufwand tragen, um die
Wagen wieder in einen den Vorschriften entsprechenden Zustand zu bringen.»


Abklärungen treffen vor dem Tuning
Abklärungen treffen vor dem Tuning

ptk. ? Wer an der Optik und an der Technik seines Autos Veränderungen oder
Ergänzungen vornehmen will, kann sich bei den zuständigen
Strassenverkehrsämtern und bei den Fahrzeugimporteuren erkundigen, was
erlaubt ist und was nicht. Gerry Meyer, Präsident des Auto-Tuning-und-Design-
Verbands Schweiz/Liechtenstein (ATVSL), meint kurz und bündig: «Alles, was
von den Strassenverkehrsämtern nicht geprüft und nicht im Fahrzeugausweis
eingetragen ist, ist unseriös. Getunte Teile müssen eingetragen werden, damit
das Fahrzeug gesetzeskonform auf der Strasse steht.» Und Urs Fecker,
Teamleiter beim Dynamic Test Center (DTC) in Vauffelin, unterstreicht, dass
seriöse Verkäufer alle erforderlichen Zulassungspapiere vorweisen müssten.

Wichtig sei zudem, dass man sich nach den Garantieleistungen der Tuner
erkundige, betont Gerry Meyer und weist auf die eigene Garantie der ATVSL-
Mitglieder hin, die durch eine Versicherung gedeckt sei. Diese deckt laut
Meyer alles ab, was die Herstellergarantie nach einem Tuning explizit
ausschliessen würde. Und das sei nicht wenig, wie der ATVSL-Präsident
ausführt: «Die Autohersteller sagen zu diesem Thema grundsätzlich immer das
Gleiche: Wenn Autos getunt werden, erlischt die Werksgarantie.»




--
Bye,

Willem-Jan Markerink

The desire to understand
is sometimes far less intelligent than
the inability to understand

<w.j.markerink_at_a1.nl>
[note: 'a-one' & 'en-el'!]

GiWi
Guest

Fri Feb 19, 2010 1:20 pm   



"Willem-Jan Markerink"
Quote:
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18. Februar 2010, Neue Zürcher Zeitung

Schärfere Vorschriften sorgen für laute Töne

Die Zwitsers zijn net Duitsers, maar dan nog een graadje erger..Sad

Willem-Jan Markerink
Guest

Fri Feb 19, 2010 7:48 pm   



"GiWi" <no_at_yeah.no> wrote in news:4b7e81f2$0$14114$703f8584_at_textnews.kpn.nl:

Quote:

"Willem-Jan Markerink"
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18. Februar 2010, Neue Zürcher Zeitung

Schärfere Vorschriften sorgen für laute Töne

Die Zwitsers zijn net Duitsers, maar dan nog een graadje erger..:-(





Toch kun je daar zelfs voor de alleroudste Land Cruisers nog een 6-ton
aanhangertrekgewicht op kenteken laten zetten (luchtgeremd).

--
Bye,

Willem-Jan Markerink

The desire to understand
is sometimes far less intelligent than
the inability to understand

<w.j.markerink_at_a1.nl>
[note: 'a-one' & 'en-el'!]

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